„Wenn Sie unsere Hilfe brauchen“

Wenn Sie unsere Hilfe brauchen, können Sie jederzeit kommen. Für akute Notfälle steht rund um die Uhr eine Dienstärztin oder ein Dienstarzt für Sie zur Verfügung. Bei akuter Symptomatik bzw. im Notfall benötigen sie keine Einweisung.

Für eine geplante stationäre Aufnahme  bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte und ggf. die Verordnung über die Krankenhausbehandlung (Einweisung) von Ihrem Arzt mit, wenn möglich auch Befunde über aktuelle Blutwerte und ein EKG (nicht älter als 14 Tage).

Wenn es um eine gewünschte Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung geht,  wird die Aufnahme im Rahmen unserer Suchtsprechstunden geplant:

  • Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten (vor allem Beruhigungsmitteln), Cannabis und Amphetaminen: Montag u. Dienstag 13 Uhr  bis 13:30 Uhr, Mittwoch bis Freitag 9 Uhr bis 9:30 Uhr
  • Abhängigkeit von Heroin oder Substitutionsmitteln, ggf. in Verbindung mit weiteren Suchtmitteln wie Alkohol, Benzodiazepinen, Kokain oder Amphetaminen: Montag und Dienstag 11Uhr bis 11:30 Uhr und Donnerstag 13Uhr bis 13:30 Uhr

Nach Ihrem Aufenthalt

Oft müssen für die Übergangsphase zwischen der Entlassung aus dem Krankenhaus und dem Wiedereintritt in das alltägliche Leben Angelegenheiten organisiert werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Sicherstellung Ihrer weiteren pflegerischen Versorgung durch einen Pflegedienst, ein Platz in einer Rehabilitationsklinik oder die Beschaffung und Organisation von Hilfsmitteln.


Hohe Pflege- und Betreuungsqualität

Wir haben an unserer Klinik ein standardisiertes Entlassmanagement etabliert. Dieses beginnt bereits mit Ihrer Aufnahme.

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Angehörigen, dem betreuenden Arzt und den Pflegenden, dem Sozialdienst und dem therapeutischen Dienst sowie den weiterführenden ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen planen, dokumentieren und überprüfen wir Ihre Entlassung und gehen auf Ihren individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf ein.

Unser Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und durchgehend hohe Pflege- und Betreuungsqualität von unserer Einrichtung zu einer anderen Einrichtung oder in Ihr eigenes Zuhause sicherzustellen.

Was wir für Sie tun:

Unser Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst unter anderem:

  • Möglichkeiten der Rehabilitation inkl. Antragsaufnahme und Organisation eines Rehaplatzes
  • Beratung über Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung
  • Organisation erforderlicher und ergänzender Hilfen vor der Entlassung, wie zum Beispiel Hilfsmittelversorgung, häusliche Krankenpflege, Notrufsysteme,
  • Beratung zu einer ggf. erforderlichen Heimaufnahme unter Abwägung von Alternativen,
  • sozialrechtliche Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeversicherung, des Schwerbehindertengesetzes, der Sozialgesetzgebung (zum Beispiel Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), der gesetzlichen Betreuung,
  • Informationen über ergänzende Hilfsangebote, wie Selbsthilfegruppen, spezialisierte ambulante Beratungsstellen und ähnliche Angebote.

nach oben