Vielfalt als Bereicherung: Alexianer begrüßen Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes

Der für Personal zuständige Alexianer-Hauptgeschäftsführer Karsten Honsel begrüßt die Neufassung der Grundordnung.
Der für Personal zuständige Alexianer-Hauptgeschäftsführer Karsten Honsel begrüßt die Neufassung der Grundordnung.

, Alexianer GmbH, Münster

Die Alexianer GmbH aus Münster, großer katholischer Träger im Gesundheits- und Sozialwesen, begrüßt die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts. Gestern hat die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ verabschiedet, die die bisherige Grundordnung vom 27. April 2015 ablöst. Dem vorausgegangen war ein Diskussionsprozess, an dem sich auch die Alexianer beteiligt hatten.

Zentraler Punkt der Neufassung ist, dass der Kernbereich privater Lebensführung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinen rechtlichen Bewertungen unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. Stattdessen wird die Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung dem Dienstgeber zugewiesen: Durch Leitbilder und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen soll der christliche Geist im Unternehmen bewahrt werden.

„Dies passt sehr gut zu dem Weg, den wir seit vielen Jahren eingeschlagen haben“, sagt Karsten Honsel, Hauptgeschäftsführer der Alexianer GmbH. Schon bei der bisher praktizierten Anwendung der Grundordnung habe man die Spielräume im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt. „Mit dem institutionenbezogenen Ansatz wird nach unserer Einschätzung die Zukunft und Berechtigung des Dritten Weges gestärkt.“

Gesellschaftliche Entwicklungen und tatsächliche Anforderungen der Arbeitswelt fänden in der Neufassung der Grundordnung ausreichende Berücksichtigung. Zugleich stärke sie die Identifizierung der Institutionen und Mitarbeiter/innen mit diesen Werten. Der für den Bereich Personal verantwortliche Hauptgeschäftsführer der Alexianer hob explizit die Anerkennung eines geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung hervor. „Der Entwurf versteht die de facto in den meisten Einrichtungen existierende Vielfalt in der Mitarbeiterschaft als Bereicherung. Zugleich befürworten wir ausdrücklich den Auftrag an die Dienstgeber, sich für den Schutz der Würde und Integrität aller Personen in den Einrichtungen einzusetzen und jeder Form der Diskriminierung zu wehren.“

Kritisch sehen die Alexianer dagegen, dass der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis bzw. Kündigungsgrund sein kann und die neue Fassung hier den Dienstgebern weniger Spielraum einräumt. „Wir Alexianer legen seit Jahren die Grundordnung sehr liberal aus. Entscheidend ist für uns neben der fachlichen Qualifizierung die Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Werten des Unternehmens“, sagt Karsten Honsel.